MorgengabeVolle Fahrt voraus: Dieser Artikel ist sehr informativ und empfehlenswert!
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Zoom mit MausradDie Morgengabe ist ein Heiratsgeschenk der Eheleute untereinander.
Morgengabe
Das "Deutsche Rechtswörterbuch"-Online stüzt sich beim Stichwort "Morgengabe" auf schriftliche Quellen (Rechtsprechung., Literatur) aus dem 11. bis 17. Jahrhundert. Ein Auszug daraus erklärt Begriff und Bedeutung der Morgengabe:
"sprachliche Erläuterung: frankolat. morginaghepha, ae. morgangifu, ahd. morgengebe (jeweils mit anderer Bildung des Grundwortes), mnl. margen-, mergengave.
Morgengabe (I)
Erklärung: ehebezogene Zuwendung zwischen Mann und Frau, Gabe (II 1), die je nach Rechtssystem in Funktion, Gegenstand und Übereignungsformen unterschiedlich sein kann; idR. war die Morgengabe bei der Heirat ein Geschenk des Mannes an die Frau, sie konnte aber auch ein Geschenk der (verwitweten) Frau an den (zweiten) Mann oder eine gegenseitige Gabe bezeichnen; die Morgengabe konnte am Morgen nach der Hochzeit überreicht werden, es konnte sich aber auch um eine Zuwendung handeln, die bei der Eheschließung vorgenommen wurde oder die zu diesem Zeitpunkt nur versprochen wurde für den Fall des Vorversterbens des Zuwendenden (s. dazu Morgengabe I 3); als Zuwendung eines Ehemannes an seine Frau zu deren freier Verfügung konnte die M. insofern eine Sonderstellung einnehmen, als sie bei Vorversterben des Mannes nicht zum Nachlaß gehörte, sondern wesentlicher Bestandteil der Witwenversorgung wurde."
Weiter heißt es im Rechtswörterbuch: "ideell liegt der Morgengabe die Vorstellung zugrunde, die Bewahrung der Jungfräulichkeit bis zum Zeitpunkt der Eheschließung anzuerkennen und die Preisgabe derselben durch den Ehevollzug, der mit der Übereignung der Gabe am Morgen nach der Hochzeitsnacht dokumentiert und gewissermaßen bewiesen wird, zu belohnen; der Rechtsgedanke des Deflorationsanspruches findet sich bereits im Alten Testament (2. Mose 22, 16)". Oft war die Morgengabe ein Geldgeschenk. Aber auch die Dienste eines Knechtes oder einer Magd über einen bestimmten Zeitraum oder der Gewinn aus Besitz konnten der gegenstand der Gabe sein. Ebenso z.B. die Kinder aus einer früheren Ehe eines der Gatten. Im Laufe der Zeit stand die Morgengabe also ideell weniger in einem Zusammenhang mit dem "Deflorationsanspruch" und dessen Abgeltung. "Morgengabe" nannte man in späterer Zeit letzendlich ebenso die Geschenke von Hochzeitsgästen, die dem Ehepaar nach der ersten Nacht zugingen.
Generell stand eine Morgengabe der oder dem Beschenkten alleine zur Verfügung und wurde weder zur Mitgift der Frau noch zum Vermögen des Mannes gerechnet. Häufig war die Morgengabe ein Geschenk, das zur Absicherung in einem Unglücksfall gedacht war. Auch im Scheidugnsfall blieb sie im Besitz des Beschenkten. Die Obergrenze des Wertes der Morgengabe wurde immer wieder Gegenstand gesetzlicher Regelungen.
Auch heute kommt es vor, dass der Ehemann seiner Frau am Morgen nach der Hochzeitsnacht z.B. ein besonderes Schmuckstück schenkt. Das dient aber weniger der Absicherung der Partnerin im Fall eines Unglücks. Inzwischen ist vielmehr das ganze Hochzeitsfest ein Geschenke-Fest geworden, sodass es auch weiterhin Geschenke zwischen Eheleuten gibt, die an die früheren "Morgengaben" erinnern. Familienrecht und Eheverträge regeln, was dem Einzelnen im Fall eines Unglücks oder einer Trennung zusteht. Das als "Morgengabe" verabreichte Geschenk spielt da keine Rolle. Zum Ehevertrag nach dem islamischem Recht gehört dagegen auch heute das Recht der Morgengabe für die Ehefrau.
Weblink
- Deutsches Rechtswörterbuch Online
http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/
- Direkter Link zum Stichpunkt "Morgengabe" im Deutschen Rechtswörterbuch Online
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/mo/rgen/gabe/morgengabe.htm
- http://www.anwalt.de/rechtstipps/islam-iran-morgengabe-und-das-deutsche-familienrecht_000769.html
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Diese Seite wurde zuletzt am 6. Januar 2010 um 09:50 Uhr geändert. Diese Seite wurde bisher 840-mal abgerufen (to Cache).
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